Geltungsbereich
Ruth Leyendecker - Training und Coaching, 40547 Düsseldorf (im weiteren Veranstalterin genannt) führt Workshops,
Trainings (im weiteren Veranstaltungen genannt) und Coachings durch. Die folgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Veranstalterin und Teilnehmerinnen/Teilnehmern (im weiteren
TeilnehmerInnen genannt) bei Veranstaltungen und Coachings. Zusätzlich können für einzelne Angebote der Veranstalterin besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen
Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind. Abweichende AGB oder Teilnahmebedingungen haben keine Gültigkeit.
Allgemeines
Die zwischen der Veranstalterin und den TeilnehmerInnen geschlossenen Verträge sind Dienstverträge (§ 611 BGB)
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder
Werkes.
Anmeldung zu Veranstaltungen
- Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die TeilnehmerInnen können sich persönlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail bei der
Veranstalterin unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse anmelden.
- Einige Tage nach Erhalt der Anmeldung erhalten die TeilnehmerInnen einen Vertrag von der Veranstalterin per Post. Mit der Bestätigung des Vertrages und der
Rücksendung an die Veranstalterin ist die Anmeldung verbindlich. TeilnehmerInnen werden von der Veranstalterin benachrichtigt, wenn die Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.
- Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bei der Veranstalterin berücksichtigt.
Anmeldung zu Coachings
Bei Coachings gilt die Bestätigung des vereinbarten
Termins (postalisch oder per Mail) als Vertragsabschluss.
Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Coachings werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind der jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen
zu entnehmen.
- Die Gebühren für Veranstaltungen müssen bis spätestens 14 Tage nach Zustandekommen des Vertrages bei der Veranstalterin eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die
weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.
- Bei verspäteter Zahlung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, TeilnehmerInnnen von der Teilnahme auszuschließen.
Gebühren für Coachings
Die Gebühren für Coachings sind unmittelbar im Anschluss an den Coachingtermin fällig. Davon abweichende
Regelungen können vertraglich festgelegt werden.
Durchführung
- Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen oder sonstige organisatorische
Gründe vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Für den entstandenen Ausfall wird die Veranstalterin sich entschuldigen. Bereits entrichtete Gebühren werden sofort erstattet. Ein weitergehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig einen Referentenwechsel, Raumänderungen sowie Änderungen des Veranstaltungsortes (innerhalb der im
Vertrag ausgewiesenen Stadt) vorzunehmen. Die eingegangene Verpflichtung zur Teilnahme bleibt bestehen.
- TeilnehmerInnen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden,
können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.
Rücktritt
- Bei Rücktritt von Veranstaltungen ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Dabei berechnet die Veranstalterin im Falle des Rücktritts bis zu 3 Wochen vor
Veranstaltungs-beginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von EUR 25,00. Bei einem späteren Rücktritt sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr
verpflichtet.
- Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen
der Veranstalterin, die TeilnehmerIn von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder die Veranstalterin TeilnehmerInnen von der Warteliste
für die Veranstaltung gewinnen kann.
- Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.
- Bei Coachings ist eine kostenfreie Absage telefonisch oder per E-Mail bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis freitags vorher 13.00 Uhr.
Bei späterer Absage wird die Gebühr in voller Höhe fällig.
Vertraulichkeit/Datenspeicherung
- Die Veranstalterin ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die TeilnehmerInnen bekannt werden, Stillschweigen
zu bewahren.
- Die Veranstalterin ist verpflichtet, ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zu
verarbeiten. Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz. Bei Einschaltung
Dritter wird die Veranstalterin dieselben Pflichten dem Unterauftragsnehmer entsprechend auferlegen.
Haftung
- Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der
Schaden von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
- Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten/der Referentin und
sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, befreien diese für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur
Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Veranstalterin nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
Urheberrecht
Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den
Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und die Weiterleitung an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig.
Nebenabreden
Nebenabreden zu den AGB und dem zwischen der TeilnehmerIn und der Veranstalterin geschlossenen Vertrag sind
nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Düsseldorf, 26.06.2013